Hausordnung

Wir nehmen an, dass die Beachtung gewisser Dinge für Sie eine Selbstverständlichkeit ist. Darum sollen in dieser Hausordnung nur noch drei Kernpunkte behandelt werden: Ruhe - Sauberkeit - Sicherheit

Übersicht

  • Das Haus und das Grundstück sind sauber zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Mieter unverzüglich zu beseitigen, Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen deponiert werden. Bitte achten Sie darauf, dass sich kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder auf dem Standplatz der Müllgefäße befindet. Für das Abstellen von Fahrzeugen ist die Parkordnung zu befolgen.

    Das erledigt MUCBOOK: Gemeinschaftsbereiche und Sanitäranlagen werden von MUCBOOK gereinigt. Jedoch kann nicht jeden Tag eine Putzkraft kommen, daher ist MUCBOOK auf die Mitarbeit der Mieter:innen angewiesen. Wir bitten das zu beachten!

    Das wird nicht von MUCBOOK gestellt: Küchenutensilien

  • (1) Jede Mietende hat, zum Wohle aller Bewohner:innen, daran mitzuwirken Lärm in Wohnungen, Treppenräumen, Fluren, Innenhöfen, in den Garagen und auf dem gesamten Grundstück auf ein, dem normalen Wohngeräuschen üblichen, Niveau zu begrenzen.
    (2) Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist Nachtruhe zu halten und der allgemeine Lärmpegel weiter zu reduzieren. Der Zeitraum verlängert sich an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr. Zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr ist Mittagsruhe zu halten. Der nach außen dringende Lärm sollte in beiden Perioden minimiert werden.
    (3) Das Betreiben von Waschmaschinen, Trocknern und Spülmaschinen ist während der Nachtruhe zu vermeiden. Gleiches gilt für die Entsorgung von Abfällen in dieser Zeit. Beides dient zur Vermeidung von Störungen für andere Mieter:innen.
    (4) Größere Feierlichkeiten, besonders an Sonn- und Feiertagen, sollten anderen Mieter:innen vorher angekündigt werden. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie die Nachtruhe sind einzuhalten.
    (5) Notwendige Instandhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, sowie andere Arbeiten an Haus, Garten oder innerhalb der Wohnungen, die einen über das normale Niveau hinausgehenden Lärmpegel verursachen, dürfen, sofern örtlich keine anderen Verordnungen zum Lärmschutz gelten, nur in einem Zeit- raum von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr bzw. 15:00 und 18:00 Uhr, an Samstag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr, sowie zwischen 15:00

    Jede*r Mieter:in hat Anspruch auf Ruhe. Hierzu bedarf es der Rücksichtnahme aller Mieter:innen untereinander.
    Von 22 bis 7 Uhr sollte unbedingt Ruhe herrschen!
    Radio- und Fernsehgeräte bitte stets nur auf Zimmerlautstärke einstellen.
    Klopfen, Nageln, Tapezieren und Werken muss nicht unbedingt am Abend erfolgen.

  • Das Rauchen ist in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Gebäudes(Treppenräume, Flure, (Tief-)Garagen, Kellern) nicht gestattet.

  • Wohnungen sind auch während Kälteperioden regelmäßig und ausreichend zu lüften. Dazu dient ein möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Das Entlüften der Wohnräume, speziell der Küche, zum Treppenhaus ist nicht gestattet.

  • (1) Die Haus- und Kellertüren sowie Zugänge zu Innenhöfen und Garagen sind geschlossen zu halten. Dies gilt im Besonderen während der Nachtruhe. Die Haustür ist indes so zu verschließen, dass sie von außen nicht ohne Zuhilfenahme eines entsprechenden Schlüssels zu öffnen ist.
    (2) Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Zufahren, Treppenräume und Flure) sind immer freizuhalten. Alle Bewohner:innen sind dazu verpflichtet, Gegenstände, Möbel, Fahrräder und Schuhe aus den Fluren fernzuhalten. Gestattet sind ausschließlich Kinderwagen, Gehilfen (Rollatoren) und Rollstühle, sofern diese Fluchtwege nicht blockieren und diese die normale Nutzung durch die anderen Bewohner:innen nicht behindern.
    (3) Während Kälteperioden sind Fenster in Kellern, Treppenräumen und Fluren sowie Dachfenster auf Dachböden und Speichern geschlossen zu halten. Dachfenster sind zudem im Falle von Regen oder Unwettern ebenfalls zu schließen.
    (4) Das Lagern von brennbaren, stark riechenden, gesundheitsschädlichen, ätzen- den oder umweltschädigenden Stoffen ist in Kellerräumen, auf Dachböden, in Garagen und Tiefgaragen nicht erlaubt.
    (5) Änderungen an Abzugsanlagen oder Feuerstätten bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermieter:in.
    (6) Mietende haben für die ausreichende Heizung von Wohnräumen während Kälteperioden zu sorgen, um Schäden durch Frost zu verhindern.
    (7) nach 18 Uhr muss jede*r Mieter:in die Eingangstür abschließen. So wird gewährleistet, dass die Tür auch über Nacht verschlossen ist.

Missachtung der Hausordnung

Bis Nichtbeachtung und Verstoß gegen die hier aufgestellten Regelungen behält sich die Vermieter:in vor, eine Abmahnung auszusprechen.

Bei mehrfacher Abmahnung ist es der/die Vermieter:in gestattet, eine fristlose Kündigung gegenüber der Mietenden auszusprechen.

Aus einer vorübergehenden Duldung eines Verstoßes sind zudem keine Rechte für die Mietenden abzuleiten.